vom 12.01.2011
Die in der Überschrift gestellte Frage kann ziemlich einfach beantwortet werden: Sofern man den Eigentümer nicht gefragt hat und keinerlei Nutzungsrechte an den Texten und Bildern besitzt, darf man Texte von Anderen nur in sehr begrenztem Umfang und Bilder von Anderen ohne Einverständnis gar nicht auf seiner Webseite veröffentlichen.
Textuell kann man sich natürlich auf andere Werke berufen, indem man direkt oder indirekt zitiert. Aber auch hier dürfen keine großen Textpassagen einfach kopiert und veröffentlicht werden. Direkte Zitate müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein, dürfen nicht mehr als ein paar Zeilen umfassen und müssen mit einer ordentlichen Quellenangabe versehen sein.
Inwieweit Texte genutzt werden dürfen hängt auch von der Schöpfungshöhe ab. So sind z.B. Kochrezepte i.d.R. nicht urheberrechtlich geschützt.
Wenn man Wert darauf legt, bei Suchmaschinen auf den ersten Seiten platziert zu werden, sollte man so oder so seine Texte selbst schreiben, um doppelten Content zu vermeiden.
Bilder - also Grafiken, Fotos, Zeichnungen - können verlinkt werden, dürfen aber nicht eingebunden dargestellt werden, sofern man keine Nutzungsrechte an diesen Bildern hat. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine qualitativ gute oder schlechte Abbildung/Grafik handelt und auch was dargestellt wird, ist nicht relevant. Auch ein Foto von einer Tomate oder ein gemaltes Strichmännchen darf nicht geklaut werden.
Anmerkung: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Information, welche meinen eigenen Kenntnisstand wiedergibt.